ALLGEMEINE GESCHÄFTS­­­BEDINGUNGEN

Vertragsgegenstand

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Property8.de, Inhaber Michael Jordan (nachfolgend als Makler bezeichnet) und allen Auftraggebern (nachfolgend als Kunde bezeichnet) geschlossenen Maklerverträge gleich ob Verkaufs-/Kaufaufträge oder Vermietungsaufträge. Sofern Klauseln nur gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB oder Kaufleuten gelten, ist dies in der jeweiligen Klausel deutlich gemacht.

Maklerauftrag

Der Kunde verpflichtet sich für die Laufzeit des Makler-Alleinauftrags keine Dritten mit der Vermittlung zu beauftragen bzw. zu betrauen.Wenn nichts anderes vereinbart ist, beträgt die feste Laufzeit des Alleinauftrags zwölf Monate. Der Makler ist berechtigt, weitere Makler bei der Bearbeitung des Auftrages einzuschalten. Bei einem normalen Maklerauftrag ist es dem Kunden gestattet weitere Makler mit der Vermarktung seiner Immobilie zu beauftragen.

Doppeltätigkeit

Der Makler ist berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.

Anspruchsentstehung/Fälligkeit

Der Provisionsanspruch entsteht für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss oder die Vermittlung eines Miet-, Kauf-, Pacht-, Unternehmensanteils- oder Erbbaurechtsvertrages sowie wirtschaftlich gleichwertiger Verträge (im Folgenden jeweils auch Hauptvertrag genannt) betreffend die Immobilie. Das Honorar wird bei Vertragsabschluss des Hauptvertrages fällig.

Vergütungshöhe

Das Honorar richtet sich je nach Lage der Immobilie und der ortsüblichen Maklerprovisionen, soweit nicht anders vereinbart ist. Für Unternehmer ist die Aufrechnung gegen fällige Provisionsforderungen ausgeschlossen, ausgenommen rechtskräftig festgestellte oder vom Makler schriftlich anerkannte Forderungen. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts durch Unternehmer.

Pflichten des Kunden (Verkäufer oder bevollmächtigter)

Der Kunde erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, Bauakten sowie alle weiteren behördlichen Akten und überträgt ihm seine ihm gegenüber einem WEG-Verwalter zustehenden Informations- und Einsichtsrechte.

Dem beauftragenden Eigentümer ist es untersagt, das Objekt während der Laufzeit des Makleralleinauftrages selbst aktiv im Internet und/oder Zeitungsannoncen anzubieten; er darf jedoch den Hauptvertrag stets auch abschließen, wenn er einen Vertragspartner ohne Zutun des Maklers findet.

Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise, die der Kunde von dem Makler erhält, sind ausschließlich zur Eigennutzung bestimmt. Ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Maklers ist es dem Kunden untersagt, derlei Informationen und Nachweise an Dritte weiter zu geben.

Ist dem Kunden die ihm nachgewiesene Vertragsangelegenheit bereits anderweitig bekannt gewesen, hat er dies dem Makler unverzüglich schriftlich mitzuteilen und zu beweisen. Der Kunde ist ferner verpflichtet mitzuteilen, ob bzw. wann und mit wem der beabsichtigte Vertrag zustande kam und welcher Kaufpreis, Miet- oder Pachtzins erzielt worden ist. Der Vertrag ist unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen. Der Makler ist zu diesem Zwecke berechtigt, die erforderlichen Auskünfte bei Grundbuchämtern, Notaren und anderen Beteiligten einzuholen.

Aufwandsentschädigung

Wünscht der Kunde während der Laufzeit des Alleinauftrages den Abschluss des Hauptvertrages nicht mehr oder verhindert dessen Zustandekommen, verpflichtet sich der Kunde dem Makler gegenüber zum Ersatz der tatsächlich nachgewiesenen Aufwendungen des Maklers.

Haftungsausschluss

Die Haftung des Maklers wird begrenzt auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten. Hiervon ausgenommen ist die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Maklers oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen sowie die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht wie zum Beispiel die Erfüllung der ordnungsgemäßen Durchführung des Vertrages..

Die von dem Makler weitergegebenen Objektinformationen beruhen auf den Angaben des Verkäufers bzw. eines vom Verkäufer beauftragten Dritten und werden vom Makler nicht auf ihre Richtigkeit hin überprüft. Der Makler übernimmt keinerlei Gewähr für die Richtigkeit der Objektangaben.

Vertragsverhandlung und Vertragsabschluss

Sofern aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der Partei aufgenommen werden, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Abschluss des Hauptvertrages. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben ferner Anspruch auf Erteilung einer Abschrift des Hauptvertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
Ist dem Kunde bei Abschluss des Hauptvertrages bekannt, dass zugunsten eines Dritten ein Verkaufs- oder Vormietrecht besteht, wird er dafür sorgen, dass im Hauptvertrag eine Klausel aufgenommen wird, wonach der Käufer bzw. Mieter die vereinbarte Provision zu zahlen hat und wir insoweit ausdrücklich einen eigenen Anspruch erhalten.

Teilunwirksamkeitsklausel

Sollten einzelne unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit des Vertrages im übrigen davon nicht berührt. Anstelle des rechtsunwirksamen Teils treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist München.